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Wer sich in Italien ein Haus kauft, muss wissen, dass es einige grundsätzliche Unterschiede zu unserer Rechtspraxis gibt. Was nicht heißt, dass Sie sich in einem undurchdringlichen Rechtsdschungel bewegen werden. Ganz im Gegenteil:
Der wesentlichste Unterschied
liegt in dem Vorvertrag, dem sogenannten Compromesso. Durch ihn, nicht durch
den Notarvertrag, kommt das Geschäft
rechtsgültig zustande. Er hat mit einem Kompromiss nichts zu tun, auch
wenn es so klingt. Promettere heißt im Italienischen versprechen, und
das Präfix com hat hier die Bedeutung gegenseitig. Das heißt,
die Vertragspartner versprechen einander etwas: Der Verkäufer verspricht,
die Immobilie wie besichtigt zu verkaufen, und der Käufer, dafür
in einer bestimmten Frist den vereinbarten Preis zu bezahlen. Das klingt
sehr simpel und ist es (leider) auch, da sich beide Parteien daran halten
müssen. Das heißt nicht, dass man Sie zwingen kann, das Haus zu
erwerben.
Kaufen Sie nicht, werden Sie jedoch der Anzahlung, die in 99 % aller Fälle
beim Compromesso fällig wird, verlustig gehen. Und das auch dann, wenn
Sie nachträglich erfahren, dass der Nachbar seine 500 Schafe auf der
Wiese vor Ihrer Terrasse weitere zehn Jahre weiden lassen darf. Wie Sie im
vorigen Kapitel "Der Fachmann" gelesen haben kann Ihnen das bei
uns nicht passieren, da Sie beim Compromesso keine Anzahlung leisten brauchen.
Der Notar bereitet anschließend
alles zur Eintragung ins Kataster vor. Dabei wird er
vor allem prüfen, ob dem Eigentumsübergang keine gesetzlichen Bestimmungen
entgegenstehen und alle Formvorschriften eingehalten worden sind. Erst nach
einem für Sie befriedigenden Ergebnis unserer Untersuchung ist dann
die vereinbarte Anzahlung an uns zu zahlen. Unser spezieller Service für
Sie: Beim Notartermin ist auch ein amtlicher Dolmetscher zugegen und Sie
bekommen einen deutschen und italienischen Vertragstext ausgehändigt.
Der italienische Gesetzgeber schreibt außerdem vor, dass bei einem
Immobilienkauf von Ausländern zwei Zeugen anwesend sein und den Notarvertrag
unterzeichnen müssen.
Der Steuerwert ermittelt sich nach der im Notariat vorliegenden Grundwerttabelle der Immobilie (vergleichbar dem deutschen Einheitswert). Dieser sollte nicht unterschritten werden, um nicht in den Verdacht der Steuerhinterziehung zu kommen. Der italienische Notar ist gleichzeitig für den italienischen Staat autorisiert die fälligen Steuern und Gebühren zu vereinnahmen. Die Notarkosten belaufen sich auf durchschnittlich 1.500 Euro. Der nur einmalig zu zahlende Grundsteuerbetrag variiert je nach Nutzung des Gebäudes und des Grundstücks zwischen 10 - 18 % des im Notarvertrag angegebenen Steuerwerts der Immobilie.
Auch Zeitpunkt und Modus der Bezahlung ist für Deutsche eine neue Erfahrung. Der Kaufpreis wird bereits beim Notar bezahlt - ein Teil mit Scheck und den Restbetrag in bar - das Ganze ist Teil des notariellen Aktes. (Ganz im Gegensatz zur Praxis in Deutschland, wo die Kaufsumme erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung - die es in Italien nicht gibt - bezahlt werden muss.)
Jetzt gehört die Immobilie Ihnen.
Sie müssen nicht auf die Eintragung im Kataster warten. Die beglaubigte Urkunde des Notars gilt nach italienischem Recht als Eigentumsnachweis.